Kostenübernahme bei Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren

Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung

Bei dringlicher Indikation zur Psychotherapie haben Sie als gesetzlich Versichete:r theoretisch ein Anrecht auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung innerhalb des Versorgungssystems der Krankenkassen (Abrechnung Ihrer Arztbesuche durch das Einlesen Ihrer Gesundheitskarte).

 

Praktisch haben Sie als Patient:in wahrscheinlich schon oft gehört, dass ein Therapieplatz erst nach sehr langen Wartezeiten frei wird – selbst bei nachhaltiger Bemühung, einen Therapieplatz in Wohnortnähe zu erhalten.

Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer

 

Grundsätzlich gelten Wartezeiten von über drei Monaten aber als unzumutbar. Aus fachlicher Sicht können und sollten Menschen mit schwerer und akuter Erkrankung auch nicht länger als drei Monate auf einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung warten. 

 

Unter solchen Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ausnahmsweise eine Behandlungsalternative bei einem entsprechend qualifizierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis suchen. Um sich die anfallenden Kosten der Behandlung durch die Krankenkasse erstatten zu lassen, müssen Sie zuvor einen Antrag auf Genehmigung der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Es handelt sich dann um eine Psychotherapie in der Kostenerstattung gem. §13 Abs. 3 SGB V – gesetzliche Krankenversicherung (Systemversagen).

 

Das Prozedere zur Genehmigung einer Psychotherapie in der Kostenerstattung folgt dabei klaren Regeln, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vorab besprechen müssen.

 

Wie kann ich die Kostenerstattung  meiner Psychotherapie beantragen?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Psychotherapie in der Kostenerstattung mit einer Beratung sowie dem Aushändigen der benötigten Antragsformulare, – wenn nötig auch mit dem Erstellen eines Widerspruches bei Ablehnung. In einem Vorgespräch in meiner Praxis können wir alle Fragen zur Beantragung klären.

 

Da die Krankenkassen erst nach Antragsprüfung und Genehmigung die anfallenden Behandlungskosten erstatten, müssen Sie die Kosten für das Vorgespräch selbst tragen.

 

Sofern Sie ein Interesse haben, sich in die Thematik „Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren“ zu vertiefen, verlinke ich Ihnen einige Quellen mit größerem und kleinerem Leseaufwand.
 
  • Wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?

Ein Flyer der DPtV

 

  • Der Weg zu einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis

Flyer der Bundes- Psychotherapeutenkammer

 

  • Psychotherapie per Kostenerstattung

Mit ausführlichen Infos und Tipps zur Kostenerstattung auf:

https://www.therapie.de/psyche/info

 

  • Informationen in FAQ Format mit zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten

https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

 

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Hinweis für Patient:innen in akuten Krisen

 

In einigen Fällen kann das Aufsuchen von psychiatrischer Hilfe unaufschiebbar sein. Beispielsweise bei akuter Suizidalität.

 

Patient:innen in akuten Krisen haben die Möglichkeit,  sich an die Psychiatrische Notfallambulanz des Knappschaftskrankenhauses Dortmund zu wenden.

Diese ist durchgängig geöffnet.

 

Telefon: 0231 618 80

https://www.klinikum-westfalen.de

 

Alternativ können Sie die Telefonseelsorge kontaktieren: https://www.telefonseelsorge.de 

 

Über die „International telephone helplines“ erhalten Sie Kontaktdaten zu weltweiten Hilfestellen in jeweiliger Landessprache unter: international-helplines