Kostenübernahme bei Psychotherapie für privat versicherte Patient:innen und Beihilfe-Berechtigte, Selbstzahler:innen sowie Angehörige der Heilfürsorge

Privat versicherte Patient:innen, Beihilfe-Berechtigte

Sind Sie privat krankenversichtert, werden in der Regel die Behandlungskosten für eine Psychotherapie durch die private Krankenversicherung und die Beihilfe übernommen. Die Regelungen zur Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung sind hierbei jedoch nicht einheitlich. Entscheidend ist der von Ihnen individuell geschlossene Versicherungsvertrag.

Es ist deshalb ratsam, dass Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle informieren. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu verschaffen:

 

  • Werden in Ihrem Krankenversicherungstarif die Kosten für eine Psychotherapie übernommen?

 

  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen, d.h. wieviele Stunden werden im Jahr maximal übernommen und ab welcher Stundenzahl ist die psychotherapeutische Sitzung für Sie gegebenenfalls zuzahlungspflichtig?

 

  • Welche Formulare benötigen Sie zur Beantragung einer (tiefenpsychologisch fundierten) Psychotherapie?

 

  • Wie ist die Beantragung im Falle eine Beihilfeberechtigung geregelt? Es kann sein, dass Ihre private Krankenversicherung sich der Kostenübernahme der Beihilfe anschließt, sodass hier ein vollständiges Antragsverfahren nur einmal durchlaufen werden muss.

Soldat:innen der Bundeswehr

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist nach Beantragung und vorausgegangenen probatorischen Sitzungen durch die Heilfürsorge möglich. Als Soldat:in wenden Sie sich hierfür zunächst an Ihren Truppenarzt. Dieser stellt bei Bedarf den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) aus, welcher zum Erstgespräch mitgebracht werden muss. 

Angehörige der Bundespolizei

Eine Kostenübernahme durch die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in Sankt Augustin ist möglich.

 

Infolge erheblicher Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist es für Bundespolizisten seit 2018 möglich, sich direkt an eine psychotherapeutische Privatpraxis zu wenden. Der behandelnde Psychotherapeut muss über eine entsprechende Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verfügen. Das Verfahren, die Anträge sowie die formalen Bewilligungsschritte sind hier analog zu den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.  

 

Sind Sie der Bundespolizei angehörig, können Sie sich gerne direkt an mich wenden, um eine sogenannte „psychotherapeutische Sprechstunde“ bei mir zu vereinbaren. Es handelt sich dabei um ein erstes Gespräch zur Abklärung von Diagnosen sowie geeigneter Therapiemaßnahmen.

 

Sollten Sie bereits bei einem Kollegen / einer Kollegin eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt haben, können Sie sich mit dem ausgehändigten Formular (PTV 11) ebenfalls gerne an mich wenden, um Therapiemöglichkeiten zu besprechen.

Selbstzahler:innen

Bei Bedarf können Sie die Kosten für die Psychotherapie oder eine Beratung auch selbst tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise durch belastende Lebensumstände eine Beratung oder eine Selbsterfahrung gewünscht ist, aber keine krankheitswertige Symptomatik bei Ihnen vorliegt.

Wollen Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen, entfällt die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. 

Mein Honorar …

… richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) und beträgt für eine Therapieeinheit á 50 Minuten 96,50 € (Steigerungssatz von 2,4).

Termine können 48 Stunden vorher (Sonntag nicht eingerechnet) problemlos abgesagt werden. Bei Unterschreitung der 48 Stunden stelle ich ein Ausfallhonorar, welches 60% des Honorars beträgt. Für Patient*innen mit finanzieller Benachteiligung (Empfänger*innen von Sozialleistungen) kann ein angepasstes Ausfallhonorar vereinbart werden.

 

In meiner Privatpraxis in Dortmund …

… berate ich Sie gerne persönlich zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Kostenübernahme und darüber hinaus. Sollten Sie vorab etwas klären wollen, können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.

S

O

S

Hinweis für Patient:innen in akuten Krisen

 

In einigen Fällen kann das Aufsuchen von psychiatrischer Hilfe unaufschiebbar sein. Beispielsweise bei akuter Suizidalität.

 

Patient:innen in akuten Krisen haben die Möglichkeit,  sich an die Psychiatrische Notfallambulanz des Knappschaftskrankenhauses Dortmund zu wenden.

Diese ist durchgängig geöffnet.

 

Telefon: 0231 618 80

https://www.klinikum-westfalen.de

 

Alternativ können Sie die Telefonseelsorge kontaktieren: https://www.telefonseelsorge.de 

 

Über die „International telephone helplines“ erhalten Sie Kontaktdaten zu weltweiten Hilfestellen in jeweiliger Landessprache unter: international-helplines